Die Prüfungsphase steht bevor und du bist dir nicht ganz sicher ob du alles richtig verstanden hast? Hier gibt es die Antworten.
Prüfungsanmeldung:
Schon zur Mitte des Semesters findet die Prüfungsanmeldung statt. Die Termine findest du auf der FAU-Homepage oder auf der Instiutshomepage. Über meinCampus meldest du dich zu allen Prüfungen an, die du in dem aktuellen Semester schreiben, bzw. ablegen willst. Dazu zählen auch Seminare in denen du eine Hausarbeit schreibst, die Exkursionen und mündliche Prüfungen.
Abmelden kann man sich in der Regel bis zu 3 Tage vorher über meinCampus.
Prüfung „schieben“
Nur bei Vorliegen einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt. Die Prüfung ist aber am nächsten Prüfungstermin (als 1. Versuch) zu wiederholen.
In diesem Fall ist zu beachten:
- Es ist unverzüglich ein ärztliches Attest beim zuständigen Prüfungsamt vorzulegen. Die genauen inhaltlichen Anforderungen an das Attest finden Sie auf den Internetseiten des Prüfungsamtes unter http://www.pruefungsamt.uni-erlangen.de
- Im Falle einer mündlichen Prüfung muss der/die Prüfer/-in verständigt werden. Eine Abmeldung im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.
Fehlst du unentschuldigt bei einer Prüfung gilt diese als „nicht bestanden“ und du wirst automatisch zu deinem 2. Versuch und zur Nachklausur angemeldet.
Wird eine Prüfung der GOP (Grund- und Orientierungsprüfung) ein zweites Mal mit „nicht bestanden“ bewertet, gilt die Prüfung und damit auch das Modul als endgültig nicht bestanden.
Bei den Prüfungen, die nicht zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung gehören, erhält der Studierende einen weiteren Wiederholungsversuch. Erst wenn dieser 3. Versuch nicht bestanden wird, erfolgt die Bewertung als endgültig nicht bestanden. Damit ist in Folge die Exmatrikulation verbunden.
Bestehst du ein Modul in einem Wahlfach nicht, dann kannst du dies durch ein neues bestandenes Wahlfach austauschen.
Weiter Antworten gibt es bei den FAQ auf der Institutshomepage.